Jugendamt

Für Jugendämter im Rhein-Main Gebiet sind wir in folgenden Bereichen tätig:

Erziehungsbeistandschaft (§ 27 i.V.m. § 30 SGB VIII)

Die Erziehungsbeistandschaft nach §30 SGB VIII bietet individuelle Unterstützung für Kinder und Jugendliche, die in schwierigen Lebenssituationen oder familiären Konflikten stehen. Wir arbeiten daran, ihre Probleme zu bewältigen und neue Perspektiven zu entwickeln. Dabei bleibt das Kind oder der Jugendliche im familiären Umfeld, um das soziale Netz zu erhalten. Ziel ist es, die persönliche Entwicklung zu fördern, Konflikte zu klären und das Selbstbewusstsein zu stärken. Wir glauben daran, dass jeder junge Mensch die Fähigkeit in sich trägt, Herausforderungen zu meistern und sich positiv zu entwickeln. In der Erziehungsbeistandschaft stehen wir dem Kind oder Jugendlichen unterstützend zur Seite, ermutigen ihn zu eigenständigem Denken und Handeln und schaffen eine vertrauensvolle Basis, auf der er wachsen kann. Unser Ansatz basiert auf einem respektvollen Miteinander, das auf die individuellen Stärken und Bedürfnisse jedes Einzelnen eingeht. Dabei legen wir großen Wert darauf, dass Lösungen gemeinsam gefunden werden, damit junge Menschen gestärkt und mit Zuversicht in ihre Zukunft blicken können.

Sozialpädagogische Familienhilfe (§ 27 i. V. m. § 31 SGB VIII)

Die Sozialpädagogische Familienhilfe nach §31 SGB VIII unterstützt Familien, die in herausfordernden Lebenssituationen stehen und Hilfe im Alltag oder bei Erziehungsfragen benötigen. Wir begleiten die Familie über einen längeren Zeitraum und helfen, Probleme zu lösen, die Erziehung zu stabilisieren und das Zusammenleben zu verbessern. Ziel ist es, die Familie zu stärken, damit sie eigenständig Herausforderungen bewältigen kann. Wir setzen auf eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit der ganzen Familie. Dabei gehen wir auf die individuellen Bedürfnisse und Stärken jedes Familienmitglieds ein und suchen gemeinsam nach Lösungen. Unser Ansatz ist es, die Selbstständigkeit der Familie zu fördern und sie dabei zu unterstützen, ihre eigenen Fähigkeiten zu entdecken und zu nutzen. In dieser Begleitung liegt unser Fokus darauf, dass die Familie aus eigener Kraft ihre Zukunft positiv gestalten kann und zu einem harmonischen Zusammenleben findet.

Begleiteter Umgang ( §1684, §1685 BGB)

Der begleitete Umgang nach §1684 und §1685 BGB bietet Kindern die Möglichkeit, den Kontakt zu einem Elternteil oder einer anderen wichtigen Bezugsperson trotz familiärer Konflikte aufrechtzuerhalten. Dieser Umgang wird durch uns begleitet und wir sorgen dafür, dass das Treffen in einer sicheren und stabilen Umgebung stattfindet. Dabei wird das Wohl des Kindes stets in den Mittelpunkt gestellt. Wir unterstützen Familien darin, auch in schwierigen Situationen stabile und wertvolle Beziehungen zu pflegen. Uns ist es wichtig, dass das Kind in einem geschützten Rahmen positive Erlebnisse mit beiden Elternteilen oder nahen Bezugspersonen machen kann. Durch unsere Begleitung schaffen wir eine vertrauensvolle Atmosphäre, in der die Bedürfnisse und Gefühle des Kindes Gehör finden. Unser Ziel ist es, einen Raum zu schaffen, in dem Kinder trotz der Herausforderungen ihrer familiären Situation gestärkt und unterstützt werden.