Erwachsene sprechen viel über das Wohl von Kindern. Eltern tun es, Pädagoginnen und Pädagogen tun es, Jugendämter und Familiengerichte tun es.
Dabei besteht eine besondere Herausforderung:
Über ein Kind zu sprechen ist nicht dasselbe wie mit einem Kind zu sprechen.
Kinder äußern ihre Bedürfnisse nicht immer eindeutig. Manchmal sagen sie heute etwas anderes als morgen. Manchmal versuchen sie, einen Erwachsenen nicht zu enttäuschen. Manchmal fehlen ihnen einfach die Worte für das, was sie empfinden.
Deshalb bedeutet Beteiligung mehr, als einem Kind eine direkte Frage zu stellen und seine Antwort zu protokollieren.
Kinder brauchen Zeit, Vertrauen und eine Sprache, die ihrem Alter entspricht.
Ein Kind kann beispielsweise sagen: „Ich will nicht mehr zu Papa.“ Dahinter können sehr unterschiedliche Erfahrungen stehen: Angst, Wut, Loyalität gegenüber der Mutter, ein konkreter Konflikt oder schlicht der Wunsch, an diesem Wochenende lieber bei Freunden zu bleiben.
Die Aufgabe der Erwachsenen besteht deshalb nicht nur darin, Worte zu hören, sondern sie vorsichtig in ihrem Zusammenhang zu verstehen.
Gleichzeitig darf ein Kind nicht das Gefühl bekommen, die Entscheidungen der Erwachsenen tragen zu müssen.
Beteiligung bedeutet:
Deine Meinung ist wichtig. Aber du musst nicht die Verantwortung übernehmen.
Gerade in familienrechtlichen Konflikten ist dieser Unterschied entscheidend. Kinder benötigen Erwachsene, die ihre Perspektive ernst nehmen, ohne ihnen eine Entscheidung aufzubürden, die sie emotional überfordern könnte.
Ein Kind als eigenständige Persönlichkeit wahrzunehmen bedeutet deshalb beides: ihm zuzuhören und es gleichzeitig zu entlasten.
Auf Main Vita findet sich dieser Gedanke insbesondere bei der Arbeit als Verfahrensbeistand und beim begleiteten Umgang: Die Stimme, Bedürfnisse und Beziehungen des Kindes sollen im Mittelpunkt stehen.